Katzenschutzverordnung

Kastrations – und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Katzenschutz-Verordnungen in BW

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde. Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:

  • Die Kastration – denn auch Katzen und Kater, die selbst ein schönes Zuhause haben, paaren sich mit den freilebenden Katzen und tragen somit zur Vermehrung der Straßenkatzen und damit zu deren Leiden bei.
  • Die Kennzeichnungspflicht durch den Halter (mittels Tätowierung oder Mikrochip durch den Tierarzt)
  • Die Registrierung der Katze (kostenfrei, z.B. in Portalen wie Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder Tasso e.V.)

In Baden-Württemberg steckt das Thema Katzenschutzverordnung immer noch in den „Kinderschuhen“.
Am 01.01.2020 traten in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten Katzenschutzverordnung in B.W. in Kraft. In Berglen berichten die Tierschützer seither von mehr Aufgeschlossenheit und Verständnis seitens der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit mit Veterinärbehörde und Kommunalpolitik lief hier schon vorher gut.
Im Laufe des Jahres 2020 wurden in vier weiteren Gemeinden Katzenschutzverordnungen verabschiedet. 2021 folgten schon 17 Kommunen diesem Beispiel.
Und auch 2022 beginnt hoffnungsvoll. So entschied sich bspw. mit der großen Kreisstadt Lahr (Ortenau) die erste größere Stadt in Baden-Württemberg für eine Katzenschutzverordnung. 

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat 50 Städte und Gemeinden, davon haben inzwischen 17 eine KatzenschutzVO.:

Seit 2020

  • Ehrenkirchen-Norsingen

Seit 2021

  • Buggingen
  • Breisach
  • Müllheim
  • Vogtsburg
  • Müsntertal
  • Neuenburg

Seit 2022

  • Eichstetten am Kaiserstuhl
  • March
  • Titisee-Neustadt
  • Bollschweil
  • Löffingen
  • Eisenbach
  • Kirchzarten
  • Lenzkirch
  • Breitnau
  • Schluchsee


Quelle: Landestierschutzverband Baden-Württemberg
https://www.landestierschutzverband-bw.de/Katzenschutz-VO-BW.html


Als Beispiel für eine KatzenschutzVO finden Sie hier die Verordnung der Stadt Neuenburg am Rhein.
Die KatzenschutzVO ist auch für den Tierschutzverein Markgräflerland e.V. ein wichtiges Mittel, um das Leid der vielen freilebenden Katzen und auch der Fundkatzen einzudämmen. Jahr für Jahr werden uns mehr Fundkatzen übergeben, deren Kosten wir nur zu einem geringen Teil den Gemeinden in Rechnung stellen, auf deren Gebiet die Katzen gefunden wurden. Fundkatzen müssen in der Regel tierärztlich versorgt werden, sie sind meistens weder kastriert noch gekennzeichnet. Gemeinden ohne KatzenschutzVO stellen wir daher ab 01.01.2023 einen erhöhten Kostensatz in Rechnung.
Unsere Kostensätze finden Sie hier.