Katzenschutz-Verordnungen in BW
Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde. Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:
In Baden-Württemberg steckt das Thema Katzenschutzverordnung immer noch in den „Kinderschuhen“.
Am 01.01.2020 traten in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten Katzenschutzverordnung in B.W. in Kraft. In Berglen berichten die Tierschützer seither von mehr Aufgeschlossenheit und Verständnis seitens der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit mit Veterinärbehörde und Kommunalpolitik lief hier schon vorher gut.
Im Laufe des Jahres 2020 wurden in vier weiteren Gemeinden Katzenschutzverordnungen verabschiedet. 2021 folgten schon 17 Kommunen diesem Beispiel.
Und auch 2022 beginnt hoffnungsvoll. So entschied sich bspw. mit der großen Kreisstadt Lahr (Ortenau) die erste größere Stadt in Baden-Württemberg für eine Katzenschutzverordnung.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat 50 Städte und Gemeinden, davon haben inzwischen 17 eine KatzenschutzVO.:
Seit 2020
Seit 2021
Seit 2022
Quelle: Landestierschutzverband Baden-Württemberg
https://www.landestierschutzverband-bw.de/Katzenschutz-VO-BW.html
Als Beispiel für eine KatzenschutzVO finden Sie hier die Verordnung der Stadt Neuenburg am Rhein.
Die KatzenschutzVO ist auch für den Tierschutzverein Markgräflerland e.V. ein wichtiges Mittel, um das Leid der vielen freilebenden Katzen und auch der Fundkatzen einzudämmen. Jahr für Jahr werden uns mehr Fundkatzen übergeben, deren Kosten wir nur zu einem geringen Teil den Gemeinden in Rechnung stellen, auf deren Gebiet die Katzen gefunden wurden. Fundkatzen müssen in der Regel tierärztlich versorgt werden, sie sind meistens weder kastriert noch gekennzeichnet. Gemeinden ohne KatzenschutzVO stellen wir daher ab 01.01.2023 einen erhöhten Kostensatz in Rechnung.
Unsere Kostensätze finden Sie hier.